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Manfred Klein-Hartlage: Manifest “Neue Weltordnung”
Kommentar von Jurij Below:
Grüezi, ich bedanke mich für Übernahme meiner Analyse über Merkels Dialog, weil ich der Argument von Ernst Wilhelm für wichtig halte. Nun nach Alexander Solschenizyn, Anne Apfelmaum, Ernst Wilhelm und meiner Wenigkeit bin ich in einer gute Gesellschaft zu der auch Manfred Klein-Hartlage mit seinem Manifest “Neue Weltordnung” – Zukunftsplan oder Verschwörungstheorie”, Edition Antaios 2012, angehört. U.a. Er schreibt: „Wer will sich schon nachsagen lassen, er sei gegen den Frieden? Da fragt kaum noch einer nach dem Preis, der für diese Art „Frieden“ zu entrichten ist. Man beachte auch, mit welcher Selbstverständlichkeit die Kanzlerin in diesem Zusammenhang von einer offenbar noch zu errichtenden bzw. auszubauenden „globalen Ordnung“ spricht. Es bedarf also durchaus keiner Verschwörungstheorie, um die Neue Weltordnung als Ziel der politischen Eliten zu identifizieren.“ „Zwischen Entnationalisierung einerseits, Frieden andererseits kann man einen gedanklichen Zusammenhang aber nur auf der Basis einer ganz bestimmten Annahme herstellen, die demgemäß auch dem vorherrschenden Paradigma zugrundeliegt: Diese Annahme lautet, daß die Existenz von Völkern nicht nur schlecht fürs Geschäft, sondern auch schlecht für den Frieden ist. VÖLKER KÖNNEN MITEINANDER IN KONFLIKT GERATEN, DESHALB MÜSSEN SIE WEG! ES HANDELT SICH, GANZ IM SINNE DER KLASSISCHEN MARXISTISCHEN DENKFIGUR, UM DIE BESEITIGUNG VON ANTAGONISMEN DURCH DIE BESEITIGUNG DER POTENTIELLEN ANTAGONISTEN.“… „Die Verwirklichung der NWO erfordert, den Menschen diesen Konsens, speziell denn über die Existenz des jeweils eigenen Volkes, auszutreiben. Dies kann nicht gelingen, solange die Deutungshoheit über die eigene Geschichte bei den Völkern selbst liegt, für die das jeweils eigene Geschichtsbild identitätsstiftend ist. GESCHICHTE IST FÜR VÖLKER JA UNGEFÄHR DAS, WAS DAS GEDÄCHTNIS FÜR DIE EINZELPERSON IST: ALSO DIE VORAUSSETZUNG DAFÜR, DASS DIESE PERSON SICH ALS INDIVIDUUM, ALS IM ZEITVERLAUF MIT SICH SELBST IDENTISCH, BEGREIFEN KANN.“ „Man beginnt zum Beispiel mit der Gleichberechtigung von Frauen und endet beim Gender Main-streaming. Man beginnt mit „Gastarbeitern“ und endet beim Recht auf ungehemmte globale Migration. Man beginnt mit Milosevic, Saddam Hussein und Gaddafi und hat am Ende die Souveränität jedes Staates und seiner Regierung zur Disposition gestellt. Und genauso verfährt man, wenn es darum geht, Geschichtsbilder von oben zu verordnen: Als die Leugnung des Holocaust als Volksverhetzung in Deutschland strafbar wurde (§ 130 Abs. 3 StGB), fehlte es nicht an Kritikern, die zu Recht fanden, es sei mit dem Selbstverständnis eines freiheitlichen Rechtsstaates unvereinbar, EIN BESTIMMTES GESCHICHTSBILD UNTER STRAFE ZU STELLEN. Heute wird man besagten Kritikern bescheinigen müssen, die Gefahren, die von dieser Norm für eine freiheitliche Rechtskultur ausgehen, sogar noch unterschätzt zu haben. Was in den neunziger Jahren vielleicht nicht für jedermann vorhersehbar war, heute aber vor aller Augen liegt, ist die wahrscheinlich IRREPARABLE BESCHÄDIGUNG DES BÜRGERLICHEN RECHTSBEWUSSTSEINS. Das Verbot der Holocaustleugnung wird nicht mehr als die krasse – und vor allem begründungsbedürftige! – Ausnahme von der Regel gesehen, daß eine Zensur nicht stattfindet. VIELMEHR VERBREITET SICH EIN RECHTS¬VERSTÄNDNIS, WONACH HISTORISCHE WAHRHEIT ETWAS IST, DAS VON STAATS WEGEN DEKRETIERT WERDEN KANN, DARF UND MUSS, UND DAS MAN (UNABHÄNGIG VON TATSACHEN) NICHT BEZWEIFELN DARF, weil die bloße Äußerung eines Zweifels bereits strafwürdiges »Unrecht« darstellt. Daß hier eine Pandorabüchse geöffnet wurde, erkennt man daran, daß im Anschluß an das deutsche Verbot der Holocaustleugnung sowohl der sachliche als auch der räumliche Anwendungsbereich von „Leugnung“-Verboten seit Jahren immer weiter ausgedehnt wird. So wurde in Frankreich die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe gestellt, obwohl das Thema nicht den geringsten innerfranzösischen Bezug aufweist. So konnte erst vor kurzem in Deutschland gefordert werden, die Leugnung von Stasi-Verbrechen zu verbieten; und dies nicht, weil es öffentlichen Bedarf an einer solchen Regelung gäbe. Nein, es hat sich offenkundig EIN TOTALITÄRES RECHTSVERSTÄNDNIS verbreitet, wonach es ein legitimes Staatsziel sei, „staatsbürgerliche“ Konformität mit einem bestimmten Geschichtsbild zu erzwingen: ein Rechtsverständnis, das nur deshalb mit Akzeptanz rechnen kann, weil der Präzedenzfall des § 130 Abs. 3 StGB eine gewissermaßen VOLKSPÄDAGOGISCHE WIRKUNG gezeitigt und DIE BÜRGER DAZU KONDITIONIERT HAT, IHRE EIGENE POLITISCHE ENTMÜNDIGUNG ZU TOLERIEREN. Mit dieser aus ihrer Sicht positiven Erfahrung im Hinterkopf verfügten die EU-Justizminister, daß die Leugnung des Holocaust europaweit verboten werden soll, obwohl dies – wenn überhaupt! – nur als eine Art letzte juristische Notbremse zum Schutz des jeweiligen Staates gerechtfertigt sein kann, eine europäische Regelung also schon wegen der Verschiedenheit der politischen Verhältnisse in den 27 Mitgliedsstaaten der Union zwangsläufig über das Ziel hinausschießen muß. MAN HÄLT ES SCHON NICHT MEHR FÜR NÖTIG ZU FRAGEN, OB DER SACHVERHALT, DER IN DEUTSCHLAND EINEN SO SCHWERWIEGENDEN EINGRIFF IN DIE MEINUNGSFREIHEIT VIELLEICHT ALS AUSNAHME RECHTFERTIGEN KONNTE, IN ANDEREN EUROPÄISCHEN LÄNDERN ÜBERHAUPT GEGEBEN IST. Mehr noch: Um kein OPFERKOLLEKTIV zu bevorzugen [DIE OSTEUROPÄER ETWA WOLLTEN AUCH DIE VERBRECHEN DES STALINISMUS BERÜCKSICHTIGT WISSEN], wurde verfügt, daß die Mitgliedsstaaten der EU die Leugnung jeglichen Völkermordes und jedes Verbrechens gegen die Menschlichkeit unter Strafe zu stellen, d. h. die an sich schon mindestens bis hart an den Rand der verfassungsrechtlichen Legalität gehende deutsche Norm noch zu verschärfen und zu erweitern hätten. Der Vorgang ist insofern bezeichnend, als er gleich EINE DOPPELTE ENTMÜNDIGUNG enthält: Hier wird ja NICHT NUR DER ÖFFENTLICHE DISKURS ÜBER GESCHICHTE VON DER GESELLSCHAFT AUF DEN STAAT, SONDERN AUCH VOM NATIONALSTAAT AUF DIE EUROPÄISCHE UNION ÜBERTRAGEN, DER SOMIT DIE ZUSTÄNDIGKEIT FÜR EIN „GESCHICHTSMANAGEMENT“ ZUERKANNT WIRD, das in keiner nationalen Verfassung vorgesehen ist. jedenfalls in keiner demokratischen. Totalitäre Staaten freilich haben dieses Recht nach dem Orwellschen Motto „Wer die Vergangenheit beherrscht, beherrscht die Zukunft“ stets für sich in Anspruch genommen.“ „Aber noch einmal zurück zum Verbot der Holocaustleugnung: WARUM IST EIGENTLICH GERADE DIESES ELEMENT DES ETABLIERTEN GESCHICHTSBILDES SO WICHTIG, DASS ES DURCH DAS STRAFRECHT GESCHÜTZT WERDEN MUSS? An der Überzeugungskraft der Argumente von Holocaustfeugnern wird es ja nicht liegen, woran aber dann? WOHER KOMMT ES INSBESONDERE, DASS DIE MASSENMORDE VON KOMMUNISTEN, DEREN OPFER DIE DES HOLOCAUSTS AN ZAHL UM EIN VIELFACHES ÜBERTREFFEN, SO WENIG HISTORISCHE BEACHTUNG FINDEN – ein Umstand, der normalerweise vom politisch korrekten Diskurs lautstark als „Verhöhnung der Opfer“ angeprangert werden müßte? DIE ANTWORT LAUTET, DASS MAN UNTER VERWEIS AUF „AUSCHWITZ“ ANDERE IDEOLOGIEN DISKREDITIEREN KANN ALS UNTER VERWEIS AUF DEN „GULAG“: SIE ZIEHEN DIE INTERESSEN IHRES VOLKES DENEN VON FREMDEN VOR? Das ist Nationalismus und führt zu Auschwitz! Sie glauben, daß man nicht Millionen von Menschen aus aller Herren Länder einwandern lassen sollte? Das ist Rassismus und führt zu Auschwitz! Sie glauben nicht, daß der Islam eine Religion des Friedens ist? Das ist religiöse Intoleranz und führt (um drei Ecken) zu Auschwitz! Sie glauben, daß Freiheit nur möglich ist, wenn sie durch Sittlichkeit gehegt wird? Das ist illiberal und führt zu Auschwitz! Würde man dagegen den Gulag in ähnlicher Weise thematisieren, so könnte irgendjemand auf den Gedanken kommen, dessen Wurzeln in einer revolutionären Weltanschauung zu suchen. Daß die Idee, EINE KULTUR ODER GAR DIE GANZE MENSCHHEIT NACH MASSGABE EINER UTOPISTISCHEN HEILSLEHRE UMZUKREMPELN, per se totalitär ist, müßte den Sachwaltern der revolutionär zu verwirklichenden NWO schon deshalb peinlich sein, weil sie genau auf einer solchen Idee ihre Politik aufbauen. So wie es beim antideutschen Narrativ nicht primär darum geht, Deutschland ins Unrecht zu setzen, sondern um den Umkehrschluß, daß die Vorkämpfer globalistischer Ideologie stets im Recht sind, SO GEHT ES BEIM VERBOT DER HOLOCAUSTLEUGNUNG NICHT SO SEHR DARUM, DIE LEUGNUNG DES HOLOCAUSTS ZU VERHINDERN, SONDERN UM DEN UMKEHRSCHLUSS, DASS DIE HERRSCHENDE IDEOLOGIE EIN HEILSWEG IST, UND DASS JEDE ABWEICHUNG VON IHM GERADEWEGS IN DIE HÖLLE, ALSO NACH AUSCHWITZ, FÜHRT: Das soll nicht geleugnet werden dürfen! DER HOLOCAUST WIRD DURCH EIGENS AUF IHN ZUGESCHNITTENE BLASPHEMIEGESETZE NICHT ETWA ALS DAS MONSTRÖSE VERBRECHEN GEBRANDMARKT, DAS ER TATSÄCHLICH WAR, SONDERN ZUM INBEGRIFF DES ABSOLUT BÖSEN ERKLÄRT UND DAMIT AUS DEM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER GESCHICHTSSCHREIBUNG IN DEN DER THEOLOGIE ÜBERFÜHRT; WOMIT JEGLICHE IDEOLOGIE UND JEDES POLITISCHE PROJEKT, DAS MAN ALS EINE ART ANTI-AUSCHWITZ PROGRAMM VERKAUFEN KANN – UND WÄRE EIN SOLCHER ANSPRUCH NOCH SO FADENSCHEINIG -, MIT EINEM HEILIGENSCHEIN AUSGESTATTET WIRD.“
Mit herzlichen Grüßen
Jurij Below
Frankfurt am Main
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G e o r g e O r w e l l
"The sin of nearly all left-wingers from 1933 onwards is that they have wanted to be anti-Fascist without being anti-totalitarian."
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Höchste Zeit für die Gründung einer Antitot-Bewegung!