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Obligatorische Sexualerziehung ab Kindergarten

Liebe Eltern, Lehrer, Leiter und Mitbürger
So langsam sickert durch, dass eine obligatorische
Sexualerziehung ab Kindergarten geplant ist. Klar
ist auch, dass die Mehrheit der Bürger dies nicht
begrüssen wird. Und doch wird im Hintergrund auf
Hochtouren an der Ausarbeitung der Grundlagen
gearbeitet, ohne genau die Karten aufzudecken,
wann und wie die Sexualerziehung in die Schulen
kommen soll.
Fakt ist, dass das „BAG, Sektion Aids“ der Pädagogischen
Hochschule Zentralschweiz (PHZ) den Auftrag
gegeben hat, von Anfang 2007 bis Ende 2008 das
„Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und
Schule“ aufzubauen und zu etablieren. Von Dezember
2008 bis Juni 2011 subventioniert der Bund das
Kompetenzzentrum mit 670’000 Franken. Hier wurde
in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen
(PLANeS, Fachgruppe Bildung LOS und Pink Cross,
Aids Hilfe Schweiz,=) das „Grundlagenpapier
Sexualpädagogik und Schule“ ausgearbeitet.
Im „Nationalen Programm HIV und andere sexuell
übertragbare Infektionen 2011- 2017“ vom BAG wird
auf S. 82 folgende Forderung gestellt: In Zusammenarbeit
mit den Kantonen wird darauf hingewirkt, dass im
Rahmen der Gesundheitsförderung eine stufengerechte
Sexualerziehung in die Lehrpläne der obligatorischen und
nachobligatorischen Schulen integriert wird. (Die Fussnote
zu dieser Aussage nimmt Bezug auf das oben erwähnte
Grundlagenpapier.)
Es ist offensichtlich, dass man die Sexualerziehung
gemäss Grundlagenpapier im neuen Lehrplan 21 zu
integrieren versucht. Darum sollen hier einige Zitate
aus dem Grundlagenpapier aufgegriffen und kurz
erläutert werden:

OBLIGATORIUM
(S. 20) Die Schule hat hier die gesellschaftliche Funktion,
den Heranwachsenden den sozialen Wandel von Beziehung
und Sexualität zu erklären und die geltenden
Rechtsnormen bzw. den gesellschaftlichen „common
sense“ des Zusammenlebens zu vermitteln. Da es in der
Sexualerziehung bzw. in der Sexualpädagogik auch um die
Vermittlung allgemein gültiger sozialer und rechtlicher
Normen des Zusammenlebens geht, bei gleichzeitiger
Darstellung gesellschaftlicher Verschiedenheit von
Sichtweisen hinsichtlich Sexualität, Geschlechterrollen
und Geschlechterbeziehungen, sollte dieser Unterricht
für alle Kinder und Jugendliche im Sinne des in den Grenzen
der Bundesverfassung formulierten Anspruchs der
gegenseitigen Achtung der Vielfalt in der Einheit verpflichtend
sein.
Aus Erfahrung wissen wir, wie unterschiedlich unsere
Ansichten über die Normen des Zusammenlebens
und der Sexualität sind. Und doch erkühnt sich hier
das Kompetenzzentrum, die allgemein gültigen sozialen
Normen des Zusammenlebens zu kennen. Anschliessend
wird klar erläutert, dass nicht mal das
Recht auf Religionsfreiheit ein Grund zur Dispensation
sein wird. Als Rechtfertigung wird mehrmals das
Recht des Kindes auf Sexualerziehung erwähnt. Im
Kontext wird klar, dass dies einzig durch die Schule
erfüllt werden kann und nicht allein durch das Elternhaus.

SEXUALERZIEHUNG

Die Verfasser des Grundlagenpapiers legen Wert
darauf, den Begriff Sexualerziehung für dieses Schulfach
zu verwenden und füllen ihn mit folgender Definition:
[S. 8] Sexualerziehung als rechtebasierter Ansatz
stattet junge Menschen mit grundlegendem Wissen und
Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werten aus, die sie benötigen,
um ihre Sexualität, bzw. die Freude daran, sowohl
physisch, psychisch wie auch emotional zu erfahren.
Hier wird klar, dass es nicht nur um Vermittlung von
Wissen geht, sondern von Werten und Normen. Das
steht immer wieder in Konflikt zu den Ansichten der
Eltern der Kinder, die hier nicht mehr die Möglichkeit
zur Intervention haben.
Zur Bedeutung schulischer Sexualerziehung:
(S. 30) Ohne Sexualerziehung überlässt man die Entwicklung
des Sexualverhaltens unkontrollierbaren Einflüssen
von „beiläufiger“ Sozialisation und „heimlichen
Miterziehern“.
Sind damit vielleicht auch die Eltern gemeint?
Erziehung hat immer ein Ziel, sie formt das Kind. Welche
Ziele verfolgt die Schule?
DAS KIND IST EIN SEXUELLES WESEN
Grundlage der Sexualpädagogik ist (S. 10) die
Definition des Menschen als ein auf Erziehung angewiesenes
Sexualwesen oder mit anderen Worten: (S. 11) das
Bejahen der Kinder und Jugendlichen als sexuelle Wesen.
Dieses Gedankengut öffnet der Pädophilie Tür und
Tor. Denn mit anderen Worten heisst das: solange es
dem Kind gefällt, ist alles legitim=
Dazu ein Beispiel aus dem Lehrplan (S. 35 und
amorix.ch):
Die Kindergartenstufe (4-5 Jahre) wird wie folgt dargestellt:
aktuell sind Doktorspiele, lustvolle Selbsterkennung,
Rollenspiele (Familie- auch mit 2 Vätern/ 2 Müttern,
Küssen, Geschlechtsverkehr,…), erotisches Interesse an den
Eltern, Zeigelust und genitale Spiele, erleben erster innigster
Freundschaft und Liebesbeziehungen.
Daraus ergeben sich folgende Schwerpunkte im Unterricht:
Körper spielerisch wahrnehmen, Körperteile inkl.
Geschlechtsorgane benennen, Freundschaftliche Beziehungen,
Zeugung, Grenzen setzen, Intimsphäre respektieren.

BILDUNG DER GESCHLECHTSIDENTITÄT UND
GLEICHGESCHLECHTLICHE LIEBE
(S.12) Sexualität gilt als kulturell und psychosozial
bedingt, ist nicht auf Stereotype von Mann und Frau
festgelegt …
Die Geschlechtsidentität muss also nicht unbedingt
mit dem Muster Mann und Frau aufgrund
der Sexualorgane übereinstimmen. Hier werden
wir konfrontiert mit einem zentralen Punkt der
Ideologie von Gender Mainstreaming.
(S.19) Die Schule hat in diesem Zusammenhang weder
die Aufgabe noch den Anspruch, einen bestimmten Lebensstil
als den gesellschaftlich erwünschten zu propagieren.
In diesem Punkt hat sie die Darstellung der gelebten
Vielfalt von Beziehungs- und Lebensformen zu leisten.
Insbesondere wird erwähnt, dass jede sexuelle
Orientierung gleichwertig dargestellt werden muss.

SCHUTZ VOR UNERWÜNSCHTEN

NEBENWIRKUNGEN
VON SEXUALITÄT

(S.9) Die aktuellen Anstrengungen beziehen sich vor
allem auf die Prävention von sexuell übertragbaren
Infektionen, ungewollten Schwangerschaften und auf
den Schutz vor sexuellen Übergriffen bzw. sexueller
Gewalt.
(S. 24) Bei der zweiten Frage geht es … um geltende
Rechtsvorschriften (z.B. Gleichberechtigung der Geschlechter,
… Fristenlösung) … Hier haben die Lehrpersonen
als gesellschaftliche Funktionstragende im Rahmen
der Volksschule die Aufgabe, den Heranwachsenden
die Bedeutung dieser Rechtsnormen entsprechend
nachvollziehbar zu vermitteln.
Hier geht es nicht nur darum, sexuell übertragbare
Krankheiten zu vermeiden, sondern ganz offensichtlich
um das Durchsetzen der breitflächigen Akzeptanz
von Abtreibungen, die laut Gesetz innerhalb der
vorgeschriebenen Fristen nicht mehr hinterfragt werden
dürfen.
EXTERNE FACHPERSONEN

(S.25) Damit ein optimales Angebot zu sexualerzieherischen
Zusammenhängen gewährleistet wird, … ist die
Kooperation mit externen Fachorganisationen zu gewährleisten.
Dieses Vorgehen stellt einen Beitrag zur
Qualitätssicherung und Überprüfbarkeit des Unterrichts
dar.
Externe Fachpersonen sollen nun überprüfen, dass
diese Unterrichtsinhalte vermittelt werden und notfalls
ergänzen. Insbesondere für die Themen sexuelle
Identität und gleichgeschlechtliche Liebe sollen
externe Fachpersonen einbezogen werden. Dadurch
werde auch Zugang zu psychosozialen Organisationen
geschaffen. Damit wird den Kindern Hilfe geboten
bezüglich der Ausübung ihrer sexuellen Rechte
ohne Mitwissen der Eltern.

FAZIT
Das Grundlagenpapier verlangt eine Sexualerziehung,
die so niemals vom Volk angenommen würde.
Sie ist eine Überforderung der Kinder, weil sie keine
Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse und Reife
der Kinder nimmt und schon gar nicht nach der Ansicht
der Eltern fragt. Das Gedankengut der freien
Sexualität und Geschlechtsidentität muss zu einer
Zerrüttung der traditionellen Familien führen und
somit unsere Gesellschaft markant schwächen.
Solch ein Projekt kann nur in die Schulen gebracht
werden, wenn es am Volk vorbei geschmuggelt wird.
Wird dies über den Lehrplan 21 nicht gelingen, weil
nun doch viele Bürger dagegen aufstehen, dürfen wir
noch lange nicht aufatmen.
Zudem hat das BAG mit den Vorlagen des Präventionsgesetzes
(Art.11) und des total revidierten
Epidemiegesetzes (Art. 19) sich eine Grundlage
geschaffen, um die Sexualerziehung per Gesetz
verordnen zu können. Diese Gesetze unterstehen
dem fakultativen Referendum.
Deshalb bleiben wir wachsam, informieren und reagieren
wir, wo immer Bedarf ist=
EINFACH NICHT MEHR SCHWEIGEN!
Weiterführende Links:
Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule (.pdf)

Internetseite des PHZ mit verschiedenen Vorschlägen zu Unterrichtsmaterialien
und Unterrichtsinhalten
www.amorix.ch
Frühkindliche Sexualisierung (Sexualitätsoffensive im Bildungssystem) .pdf
www.staatsgewalt.ch/dokumente/artikel/home/sexualerziehung_080515.pdf
Kuscheln, Fühlen, Doktorspiele … (Deutschland)
Dokumentation zur Fachtagung: „Frühkindliche Sexualerziehung in der Kita“
www.isp-dortmund.de/downloadfiles/vortrag_Sielert_-_Sexuelle_Bildung.pdf

Erstellt von Andrea Fousseni (foussan@gmx.ch)
Weitere Infos auf:

www.fruehsexualisierung-nein.ch

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Geschrieben von

Guru ♂ (Sanskrit, गुरु „schwer, gewichtig“ 120 Kg)

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